Bergschule Watzmann | Tel.: 0049 / (0)8657 / 711

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Mit der schriftlichen Bestätigung bzw. der Rechnungszustellung für ihre Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich.
Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Bergschule Watzmann zustande. Der Kunde erhält mit - oder unverzüglich nach - Vertragsabschluß eine schriftliche Reisebestätigung mit den entsprechenden Reiseunterlagen falls er diese nicht schon vorab als Information bekommen hat. Wegen Quartierreservierung bitten wir um möglichst frühzeitige Anmeldung.

2. Bezahlung
Der Rechnungsbetrag ist bei Alpentouren bis 14 Tage, bei Trekking-, Skitouren- oder Fernreisen soweit nicht anders vereinbart 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Der Restpreis darf vor Reiseende jedoch nur verlangt werden, wenn die Bergschule Watzmann einen Sicherungsschein im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt hat.

Die Anzahlung beträgt 30 % vom Reisepreis, erst fällig nach Erhalt der Rechnung.

3. Preis
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Person und umfassen die jeweils im Programm ausgeschriebenen Leistungen. Bei verschiedenen Veranstaltungen auf Hütten kann statt dem angegebenen Lager auch ein Bett in Anspruch genommen werden. Die Mehrkosten hierfür trägt der Teilnehmer jedoch selbst. Alle Touren die mit Halbpension ausgeschrieben sind, beinhalten Übernachtung, Frühstück und Abendessen.

4. Teilnahmevoraussetzungen - Wer kann teilnehmen?
An unseren Kursen, Führungen und Auslandsreisen kann jeder teilnehmen, der gesund, den in unseren Reisebeschreibungen genannten Anforderungen gewachsen, wie auch entsprechend ausgerüstet ist.
Der Bergführer ist berechtigt, zu Beginn des Kurses, der Führung oder der Reise einen Teilnehmer, der für Ihn erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungs- oder Tourenprogramm auszuschließen, Aufwendung die dadurch eingespart werden, müssen nicht erstattet werden.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Vertragspartner blieben Sie. Der Ersatzperson räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich der Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Wenn ein von Ihnen bestimmter Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.

5. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl schwankt von Tour zu Tour, je nach Anforderungen. Wird sie nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zwei Wochen vor Beginn zurücktreten. Dies kann telefonisch, schriftlich oder mündlich erfolgen. Der eventuell einbezahlte Betrag wird in voller Höhe und unverzüglich zurückerstattet. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sie jedoch die Durchführung der Tour, Führung oder Reise wünschen, so stellt dies ein völlig neues Angebot dar. Wir können dieses dann aber nur zu einem von uns neu errechneten Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem von uns neu errechneten Preis einverstanden, so kommt darüber hinaus ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Tour, der Kurs, die Führung oder Reise durchgeführt wird.

6. Flugreisen
Die Reiseleistungen der Bergschule Watzmann beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von uns angebotenenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bieten wir Flugreisen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.

7. Reiserücktritt
Sie können jederzeit vor Touren-, Kurs- oder Führungswochen zurücktreten. Den Rücktritt müssen Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich vornehmen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei der Bergschule Watzmann eingeht.
Erfolgt der Rücktritt, vor Erhalt der Buchungsbestätigung beträgt die Stornogebühr 150 Euro.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung wird der Reisevertrag für beide Vertragsparteien rechtsverbindlich.
Bei einem Reiserücktritt werden folgende prozentuale Rücktrittsforderungen vom Gesamtpreis berechnet (evt. noch zuzüglich der Stornokosten von unseren Agenturen): bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 15.Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 8.Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtanrtitt der Reise 95 % des Reisepreises

Die Fluggesellschaft kann die Preis bis ca. 4 Wochen vor Reiseantritt erhöhen, diese Erhöhung wird an die Kunden weitergegeben.

Vermittelt die Bergschule einen Charter- oder Linienflug werden die Stornogebühren der jeweiligen Fluggesellschaft angewandt. Bei einer Stornierung wird der gesamte Reisepreis fällig, falls dadurch die Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht wird oder wir den Platz nicht verkaufen können.

Bei Reiseabbruch werden evt. nicht in Anspruch genommene Leistungen nicht zurück erstattet.

8. Versicherung, Haftung
Wir haften im Rahmen unserer abgschlossenen Bergschulen- Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung unsererseits oder seitens der mit der Leitung der Reise oder Führung betrauten Person zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Reise auf eigene Gefahr. Die Bergbesteigungen erfolgen zwar unter der Leitung der mit der Führung betrauten Person, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehenden Umständen abzuändern
( siehe auch Punkt 3. u. 9).

9. Dokument und Gesundheitsvorschriften
Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der zu beachtenden Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Bei einigen Veranstaltungen jedoch ist die Visaabwicklung bereits im Preis enthalten, andere Reisen erfordern die Visaabwicklung durch den Teilnehmer. Gerne sind wir Ihnen jedoch bei den Formalitäten behilflich. Alle Nachteile, die durch Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des entsprechenden Teilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es für den Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reise- oder Tourenausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

Hinweis zur Corona Pandemie: manche Reise sind nur für Geimpfte möglich (für nicht Geimpfte Quarantänepflicht) - jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

10. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung einer unserer Veranstaltungen oder Reisen infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir (Bergschule Watzmann) nicht zu vertreten haben (z. B. Krieg, Unruhen, Epedemien, Flugprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen u.ä.) erheblich erschwert, beeinträchtigt oder sogar gefährdet, so können sowohl Sie wie auch Bergschule Watzmann vom Reisevertrag zurücktreten oder kündigen. Besteht für eine Veranstaltung keine Reisewarnung kann nicht kostenfrei storniert werden, hierzu gelten unsere Stornogebühren. Für die erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen steht uns eine dem Wert entsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung und eventuell sonstig entstehende Kosten gehen in vollem Umfang zu Ihren Lasten. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Selbstverständlich erstatten wir den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, wenn wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern (Agenturen, Hotels, Zwischenvermittlungen o.ä.) stornieren können.

11. Programmänderung
Infolge außergewöhnlicher Umstände (Wetter, anpassierbare Wege, Pandemie usw.) muss das Programm geändert werden, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Musste das Programm vor Antritt der Veranstaltung auf Grund außergewöhnlicher Umstände geändert werden, besteht für die Kunden keine Grund eines Reiserücktritts, sofern sich der Charakter der Tour nicht westlich ändert.

12. Leistungs- oder Preisänderungen
die im Programm und in den Tourenausschreibungen angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung uns bekannten Stand. Die Bergschule Watzmann behält sich jedoch vor, die ausgeschriebenen und auch mit der Buchung bestätigten Preise im Fall von Preiserhöhungen für Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Visagebühren o.ä. oder aber auch einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse im Umfang bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern. Preiserhöhungen können sich im Rahmen von 2%-4% des ausgeschriebenen Reisepreises bewegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

13. Leihausrüstung:
Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen. Beim Einsatz mit unseren ABS-Rucksäcken gilt Folgendes: Versehentliche Auslösungen müssen wir ebenfalls in Rechnung stellen. Für Testski bei Veranstaltungen gilt: Für Unfälle mit unserem für den Teilnehmer zur freien Verfügung gestellten Leihmaterial (Ski, Bindungen, etc.) kann die Bergschule Watzmann nicht haftbar gemacht werden.

14. Gefahrenhinweise
Trotz sorgfältiger Planung und Einsatz von auserwählten und sehr erfahrenen Bergführern können wir objektive und subjektive Gefahren bei unserem Bergschulprogramm nicht ausschließen. Dies sind u. a. Steinschlag, Eisschlag (Abbruch von Sercas), Wechtenbruch oder ein unvorhersehbarer Wetterumschwung. Gerade durch die starke Erwärmung und Rückgang der Permafrostgrenze ist vermehrt mit Steinschlag zu rechnen unter Umständen sind manche Touren nicht mehr gangbar.
Gerade im Winter ist die Lawinengefahr allgegenwärtig. Trotz modernster Ausrüstung und Entscheidungsstrategien, besteht im Winter immer ein gewisses Restrisiko. Unsere Bergführer sind angehalten, nach der zur Zeit aktuellen Lehrmeinung ( Risikomanagment der Bergschule Watzmann) zu entscheiden.
Unsere Auslandsreisen führen in die entlegensten Gegenden, hier kann es immer wieder vorkommen, dass keine Verbindung zur Außenwelt möglich ist. Hier können oft schon banalen Erkrankungen oder Verletzungen große Probleme bereiten, wegen fehlender medizinischer Versorgung oder wegen fehlender Infrastruktur ist ein Krankentransport ist nicht möglich. Die Fahrzeuge und die Verkehrswege entsprechen oft nicht europäischem Sicherheitsstandard, es ist keine Alternative vorhanden. Auf Auslandsfahrten ist immer mit einem gewissen Abenteuer verbunden und es können immer unvorhersehbaren Ereignisse auftreten.
Trotz großer Vorsicht ist oft eine Höhenerkrankung eines Teilnehmers nicht erkennbar. Jeder Teilnehmer ist angehalten sich mit diesem Thema, der Höhenmedizin, selbst zu beschäftigen, denn prophelaktische Maßnahmen und selbst erkennen ist die beste Vorsorge.
Alle unsere Auslandsfahrten werden von den Teilnehmern in eigner Verantwortung durchgeführt (eigenverantwortliches Handeln und richtige Selbsteinschätzung unbedingt erforderlich). Die Bergschule übernimmt keine Führungstätigkeit, sondern ist für die Logistik verantwortlich und übernehmen eine beratende Funktion.

15. Veranstalter
Veranstalter ist die Bergschule Watzmann, unter der Leitung von Nagl Hubert, staatl. gepr. Berg- und Skiführer, 83486 Ramsau, Tel 08657 711, Fax 08657 983777. Alle Reisen werden von uns gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben.

16. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann die Bergschule Watzmann nur an dessen Sitz verklagen.